Seit 1. September 1995 ist A. erneut dem Rangierdienst zugewiesen, nachdem sich ergeben hat, dass er an einer Hautallergie leidet und von Arbeiten befreit werden muss, bei denen er in direkten Kontakt mit Reinigungsmitteln kommt. Am 3. Oktober 1995 verlangte A. bei der Bahnhofinspektion B. ein Gespräch wegen bestehender Rückenschmerzen. Er legte eine Mitteilung des behandelnden Arztes, Dr. L., vor, in welcher dieser eine bahnärztliche Untersuchung beantragte.