Steht die Verwaltung vor der Aufgabe, Ämter abzubauen, so kann sie unter gleichen Ämtern jene weiterbestehen lassen, welche von fähigeren Beamtinnen bzw. Beamten besetzt sind. Befinden sich Angestellte mit Beamten in Konkurrenz, haben jene diesen nicht allein wegen ihres Status zu weichen (vgl. Hermann Schroff / David Gerber, Die Beendigung der Dienstverhältnisse in Bund und Kantonen, St. Gallen 1985, Rz. 238 f.). Die Stellung des Beamten unterscheidet sich zwar von derjenigen des Angestellten durch die erhöhte Beständigkeit, die sich insbesondere aus längeren Beendigungsfristen und dem Gewicht der Beendigungsgründe ergibt (Schroff/Gerber, a. a. O., Rz.