Man gehe neu davon aus, dass pro Kanzlei ungefähr 3 Stellen benötigt würden. Sie habe deshalb weiterhin das Gefühl, es gehe beim Abbau ihres Beamtenstatus rein um die 50%-Arbeitsstelle. In einem Zwischenzeugnis vom 12. Juni 1995, welches die Beschwerdeführerin ihrer Eingabe beilegt, wird sie als ruhige, 3 sehr gewissenhafte, einsatzbereite und zuverlässige Mitarbeiterin bezeichnet, die die ihr übertragenen Arbeiten stets speditiv, genau und zur vollsten Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten erledigt habe. Aus den Erwägungen: