Man habe beim Stellenabbau prioritär für die Beibehaltung der geeignetsten Beamtinnen und Beamten gesorgt, was im betrieblichen Interesse liege. Ein struktureller Abbau könne auch gut qualifizierte Mitarbeitende treffen, solange sie von geeigneteren noch übertroffen würden. Die Beschwerdeführerin führte in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung der Asylrekurskommission aus, Ende Oktober sei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt gegeben worden, dass es bis und mit Ende 1997 mit Sicherheit einen Stop des Stellenabbaus geben werde. Man gehe neu davon aus, dass pro Kanzlei ungefähr 3 Stellen benötigt würden.