Unverständlich hingegen sei die Auswahl derjenigen Mitarbeiter, welche eine Wiederwahlmassnahme zu erdulden hätten. Es habe der Grundsatz zu gelten, wonach bei einem Teilabbau vorweg auf Leistung und soziale Verhältnisse Rücksicht zu nehmen sei. Ihre periodischen Personalbeurteilungen seien durchwegs gut, ja ausgezeichnet gewesen. Sie sehe deshalb nicht ein, weshalb ihr Status geändert werden solle, zumal sie als alleinerziehende Mutter auf das Einkommen dringend angewiesen sei. Es bestünden andere Möglichkeiten als die verfügte Massnahme. Auch wenn die Umwandlung ins Angestelltenverhältnis noch keine Kündigung darstelle, werde diese doch wesentlich erleichtert.