Die für den Stellenabbau ausgearbeiteten Planungsunterlagen würden zeigen, dass je Kammer nur noch 2 Kanzleistellen benötigt würden. Die betroffene Kammer verfüge zur Zeit noch über 2,5 Stellen, so dass in der Amtsperiode 1997-2000 voraussichtlich 0,5 Stellen abgebaut werden müssten. Gemäss den Besprechungen mit dem vorgesetzten Kammerpräsidenten sei das Amt der Beschwerdeführerin aufgrund eines Leistungsvergleichs zur Aufhebung in der kommenden Amtsperiode bestimmt worden. Die prioritäre Beibehaltung der geeignetsten Mitarbeiter liege im betrieblichen Interesse. Es seien überdies bei der Auswahl organisatorische Gegebenheiten zu berücksichtigen gewesen.