2 Beamtinnen und Beamten beibehalten. Von diesen seien jene zu bevorzugen, bei denen die Sozialfolgen einer Nichtwiederwahl weniger zumutbar seien. Sodann sei dem höheren Dienstalter und schliesslich dem höheren Lebensalter der Vorrang zu geben. Diese Prioritätenordnung sei jedoch nicht zwingend; ausschlaggebend blieben vielmehr die Bedürfnisse des Amtes. Für die Auswahl der aufzuhebenden Stellen bei der Asylrekurskommission sei die Bewertung der Leistung massgebend. Die für den Stellenabbau ausgearbeiteten Planungsunterlagen würden zeigen, dass je Kammer nur noch 2 Kanzleistellen benötigt würden.