a der Verordnung vom 10. Januar 1996 über die Wiederwahl der Beamtinnen und Beamten der allgemeinen Bundesverwaltung für die Amtsdauer 1997-2000 (Wahlverordnung, SR 172.221.121.1) für die neue Amtsperiode nicht wiedergewählt, dafür als ständige Angestellte weiterbeschäftigt. Zur Begründung wurde darauf hingewiesen, dass der Bundesrat aufgrund des Pendenzenabbaus und des Rückgangs neuer Beschwerden beschlossen habe, die Asylrekurskommission an das gegenwärtige und künftig zu erwartende Arbeitsvolumen anzupassen. Das habe zur Folge, dass im Jahre 1997 ungefähr 40 Stellen abgebaut werden müssten.