Zur Begründung wurde ausgeführt, das BAKOM stehe im Umbruch. Durch das neue Fernmeldegesetz seien Änderungen in der Aufgabenstellung und der Strukturierung dieses Bundesamtes wie auch der Pflichtenkreise seines Personals absehbar. Die Dauerhaftigkeit der einzelnen Funktionen der Mitarbeiter stehe zur Zeit nicht fest. In Anbetracht dieser Unsicherheiten in organisatorischer wie auch aufgabenmässiger Hinsicht könnten und dürften beim BAKOM seit einiger Zeit generell keine Angestellten mehr zu Beamten gewählt werden. B. Gegen diese Verfügung erhebt X mit Eingabe vom 19. November 1996 Beschwerde bei der Eidgenössischen Personalrekurskommission.