5 eines Berufsunfalles den Erwerbsausfall bei Arbeitsunfähigkeit bzw. den Versorgerschaden der Angehörigen beim Tod ersetzen. Sie sind sozial motiviert und beabsichtigen eine deutliche Privilegierung der Opfer von Berufsunfällen und deren Hinterlassenen gegenüber den Betroffenen anderer Unfälle. Es rechtfertigt sich deshalb, die von der Praxis entwickelten Grundsätze bei der Berichtigung und Rückerstattung von sozialversicherungsrechtlichen Leistungen analog anzuwenden. Im vorliegenden Fall könnte der rechtswidrige Zustand ohne Änderung der Verfügung vom 1. Oktober 1994 noch sehr lange fortbestehen. Zudem stehen erhebliche Beträge zur Diskussion.