Ulrich Meyer-Blaser, Die Abänderung formell rechtskräftiger Verwaltungsverfügungen in der Sozialversicherung, Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht [ZBl], 95/1994, S. 352). Das Interesse der Verwaltung an der richtigen Durchführung des Rechtes fällt in der Regel um so weniger ins Gewicht, je geringer die zu Unrecht ausgerichteten Leistungen sind (BGE 107 V 182 E. 2b). d. Fürsorgeleistungen bei Berufsunfall sind beamtenrechtliche Ansprüche, stehen ihrer Natur nach den Ansprüchen aus Sozialversicherungen indessen sehr nahe. So stellen sie keine Vergütung für im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbrachte Leistungen dar, sondern sollen im Falle