Gegen die Verfügung des EMD vom 27. Juni 1996 erhebt X mit Eingabe vom 26. August 1996 bei der Eidgenössischen Personalrekurskommission (PRK) Beschwerde. Darin stellt sie sinngemäss den Antrag, die Verfügung des EMD vom 27. Juni 1996 sei aufzuheben und der Rentenbescheid der EVK vom 1. Oktober 1994 zu bestätigen, eventuell sei auf die Rückforderung der Fürsorgeleistungen zu verzichten. Im wesentlichen begründet sie ihr Begehren damit, sie habe aufgrund von Treu und Glauben annehmen müssen, der Rentenbescheid der EVK sei gültig sowie rechtlich bindend. Sie beantrage daher die Beibehaltung der darin zugesprochenen Rentensumme.