A. Am 15. April 1994 verunfallte S., Werkpilot beim damaligen Bundesamt für Militärflugplätze (BAMF), auf einem Dienstflug tödlich. Mit Entscheid vom 1. Oktober 1994 setzte die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK) die Fürsorgeleistungen des Bundes bei Berufsunfall fest. Darin wurde der Witwe des Verstorbenen, X, ab 16. April 1994 eine Ehegattenrente von Fr. 6683.- im Monat und ein Beitrag an die Bestattungskosten von Fr. 2500.- zugesprochen. Der Entscheid blieb unangefochten.