Bundespersonal. Rechtsbeständigkeit von Verfügungen. Rückforderung von Fürsorgeleistungen. Verfahrenskosten. Formell rechtskräftige Verwaltungsverfügungen erwachsen nicht in materielle Rechtskraft, weil sie unter gewissen Voraussetzungen abänderbar bleiben. Ein Zurückkommen auf eine solche Verfügung kann dann angezeigt sein, wenn ein rechtswidriger Zustand unbestimmt lange andauern könnte (E. 3c).