Für den Beamten hat dies zur Folge, dass er den während der Amtsdauer erhöhten Schutz seines Arbeitsplatzes mindestens teilweise verliert. Er ist damit in seiner Rechtsstellung zweifelsohne beeinträchtigt, sodass dem Vorbehalt Verfügungscharakter zukommt und es sich rechtfertigt, auf dessen Anfechtung einzutreten, sofern - wie hier - die übrigen Eintretensvoraussetzungen vorliegen. Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung ist hingegen lediglich die Frage, ob für den angebrachten Vorbehalt eine genügende Rechtfertigung besteht und er den konkreten Umständen angemessen ist.