vgl. auch Hermann Schroff / David Gerber, Die Beendigung der Dienstverhältnisse in Bund und Kantonen, St. Gallen 1985, S. 273, Rz. 456). Entscheidend ist dabei, ob der mit der Wiederwahl verbundene Vorbehalt die Rechtsstellung des Beschwerdeführers bereits im Zeitpunkt der Wiederwahl beeinträchtigt. Entfaltet der angebrachte Vorbehalt verbindliche Rechtswirkungen, so muss seine Anfechtbarkeit bejaht werden.