Aber auch wenn die von der Verwaltung praktizierte Regelung sinnvoll und wünschbar sein mag, erlaubt es dieser Umstand nicht, die Delegationsgrundsätze zu durchbrechen. Vielmehr ist eine solche Regelung auf Gesetzesebene - sei es im Detail, sei es in Form einer Delegationsnorm - vorzusehen. 9 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali JAAC 61.81 - Entscheid der Eidgenössichen Personalrekurskommission vom 28. November 1996