BO 3 zu decken, deren genaue Ausgestaltung ihrerseits unbestrittenermassen im Kompetenzbereich des Bundesrats steht. Aus Art. 45 Abs. 3bis BtG kann daher keine Kompetenz für den Bundesrat abgeleitet werden, wonach dieser die Regelung des KKA in Art. 57 BO 3 auf die Besoldung ausweiten könnte. dd. Art. 42 BtG ist eindeutige Delegationsnorm in Sachen Auslandszulagen und auf diese beschränkt. Die Argumentation der Verwaltung in ihrem Entscheid vom 1. März 1996, wonach in Art.