Während der Teuerungsausgleich zum Ziel hat, den Lohn den jeweils gestiegenen Lebenskosten in der Schweiz anzupassen, dient der KKA dem Ausgleich der Preisdifferenzen zwischen der Schweiz und dem jeweiligen ausländischen Arbeitsort. Eine Kompetenz zur Regelung des Teuerungsausgleichs vermag daher keine entsprechende Kompetenz zur Regelung des KKA zu begründen. Eine analoge Anwendung der in altArt.