Gerade wenn eine Verordnungsbestimmung in die Rechtsstellung des ihr Unterworfenen eingreife, seien sehr strenge Bedingungen an die Umschreibung der Delegation im Gesetz zu stellen. Die Ausdehnung eines negativen KKA auf die Grundbesoldung erweise sich somit als gesetzwidrig und sei aufzuheben. Das EDA und das Eidgenössische Personalamt (EPA) schliessen in ihren Vernehmlassungen vom 10. Juni 1996 bzw. 29. Mai 1996 je auf Abweisung der Beschwerde. Aus den Erwägungen: