3 in der Delegationsnorm von Art. 20a BtG eine rechtlich ausreichende Grundlage finde. Die Offenheit dieser Delegation sei notwendig, weil es für den Gesetzgeber ausserordentlich schwierig sei, alle Fragen, die sich wegen der Besonderheiten des Dienstverhältnisses im Ausland ergäben, im voraus zu beantworten. C. Mit Beschwerde vom 10. April 1996 gelangt X an die Eidgenössische Personalrekurskommission (PRK). Er beantragt, der Entscheid des EDA vom 1. März 1996 sei aufzuheben und seine Grundbesoldung von der Berechnung des KKA auszunehmen.