A. X ist als Botschafter für das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Ausland tätig. Am (...) teilte die Sektion Bezüge und Zulagen des Generalsekretariates den Schweizerischen Vertretungen im betreffenden Staat mit, dass die Auswertung der Preiserhebung von Januar 1995 unter Berücksichtigung des Wechselkurses einen neuen Vergleichsindex ergeben habe, weshalb das Eidgenössische Personalamt den Kaufkraftausgleich (KKA) rückwirkend auf den (...) 1995 auf -5% festsetze. X ersuchte in der Folge das Generalsekretariat des EDA um eine Verfügung bezüglich der Frage, ob ein negativer KKA auch auf die Besoldung angewendet werden könne.