Die in den Dokumenten enthaltenen Äusserungen hätten keine Entsprechung im Verhalten gefunden, das der Beschwerdeführer im Dienst gegenüber Randgruppen und Ausländer gezeigt habe. Diese Einwendungen könnten den Eindruck erwecken, die Wiederwahl des Beschwerdeführers erfolge aufgrund von Vorgängen, die mit dem dienstlichen Verhalten in keinem Zusammenhang ständen. Es steht fest, dass der Beschwerdeführer diese Dokumente an seinem Arbeitsplatz, mit Hilfe der Infrastruktur der SBB erstellt und versandt hat. Bereits im Disziplinarverfahren ist im übrigen ausgeführt worden, es sei nicht zu prüfen, wie es sich verhalten hätte, wenn der Beschwerdeführer die Dokumente völlig losgelöst von seinem