auf die gleiche Stufe zu stellen sind. Der oben wiedergegebene Inhalt der Dokumente verbietet jedoch klarerweise den Schluss, dass es sich dabei lediglich um ein «Spiel» gehandelt habe. Abgesehen davon hätte der Beschwerdeführer angesichts des Inhalts der Dokumente selbst mit einem solchen vom Arbeitsplatz aus betriebenen «Spiel» seine Treuepflicht schwerwiegend verletzt. Die insgesamt mindestens 50 Dokumente sind über einen Zeitraum von fast zwei Jahren verfasst worden und zahlreiche davon widerspiegeln einen derartigen Hass, dass es unglaubwürdig ist, wenn gesagt wird, die Dokumente hätten gar nicht der eigentlichen Überzeugung des Beschwerdeführers entsprochen. Das gilt um so mehr, als