Diese Fax-Sendungen weisen einen Inhalt auf, der nicht nur gegen die Grundregeln persönlichen Anstandes verstösst. Aufgrund der Verwendung nazistischer Symbole und Parolen, aufgrund der rassistischen, gegen Randgruppen oder missliebige Politiker gerichteten Hasstiraden und aufgrund der Verherrlichung von Gewalt gegen diese Gruppen ist der Inhalt dieser Sendungen mit den von der Verfassung gewährleisteten Grundwerten und namentlich dem Verfassungsprinzip der Menschenwürde schlechterdings unvereinbar (vgl. Jörg Paul Müller, Die Grundrechte der schweizerischen Bundesverfassung, 2. Aufl., Bern 1991, S. 1 ff.). Ausländer werden als «Abfall der Menschheit» oder «Abschaum» bezeichnet.