Anwürfen gegen Politiker und in solche mit massiven Anwürfen gegen Drogenabhängige. Einige Dokumente sind nach dieser Aufteilung unauffällig, auch wenn aus diesen Dokumenten zum Teil eine rechtsextreme Gesinnung hervorgeht. Fest steht aufgrund des Disziplinarverfahrens überdies, dass sämtliche Dokumente am Arbeitsplatz mit SBB-Hilfsmitteln wie PC und Schreibmaschine erstellt worden waren. Die Übermittlung war fast immer während der Arbeitszeit erfolgt. Im Disziplinarverfahren wurde nicht festgestellt, dass der Beschwerdeführer ähnliche Dokumente auch an andere Personen als an seinen ehemaligen Sportlehrer gefaxt habe. Davon ist auch im vorliegenden Verfahren auszugehen.