Adressat der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Faxsendungen sei einzig Y, der ehemalige Sportlehrer des Beschwerdeführers gewesen, wobei diese Schreiben eine Art Spiel zwischen beiden gewesen sei. Er habe niemanden sonst mit solchen Schreiben belästigt, Y habe die Schreiben einzig deshalb an die Öffentlichkeit gebracht, um sich am Beschwerdeführer zu rächen, weil dieser ihm die Freundin «ausgespannt» hatte. Der Beschwerdeführer sei auch nicht einfach als Rechtsextremist zu qualifizieren, der unbesehen Naziparolen reproduziert habe. Er sei vielmehr als «Gerechtigkeitsfanatiker» zu bezeichnen. Seine Schriften zeigten eine Abwehrhaltung gegen Drogen und Ausländerkriminalität.