Aus den Akten ergibt sich, dass der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme zu der ihm in Aussicht gestellten Nichtwiederwahl geltend gemacht hatte, dass er sich im Verkehr mit dem Publikum oder mit anderen Mitarbeitern oder mit seinen Vorgesetzten stets korrekt und nie als Rechtsextremist oder Rechtsradikaler verhalten habe. Adressat der dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Faxsendungen sei einzig Y, der ehemalige Sportlehrer des Beschwerdeführers gewesen, wobei diese Schreiben eine Art Spiel zwischen beiden gewesen sei.