Ulrich Meyer-Blaser, 1990-1994: Die Rechtsprechung von Eidgenössischem Versicherungsgericht und Bundesgericht zum BVG, in: Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge 39 [1995], S. 107). Dies gilt nicht nur für das Verfahren vor dem Bundesgericht, sondern auch für das dienstrechtliche Verfahren vor der Eidgenössischen Personalrekurskommission, und zwar unbekümmert darum, ob angesichts des neuen Freizügigkeitsgesetzes die Frage des Verschuldens im vorliegenden Fall überhaupt noch eine Rolle spielen kann. c. Der Antrag, es sei ein rechtmässiges Verfahren, inklusive Beweisabnahme, durchzuführen, ist kein Begehren, über das selbständig zu entscheiden ist.