zweites Mal zu bestrafen. Das gelte um so mehr, als seine Leistungen tadellos seien. So habe er am 19. September 1996 ein ausgezeichnetes Zwischenzeugnis erhalten. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit gebiete deshalb zumindest, dass X provisorisch oder mit Vorbehalt wiedergewählt werde. Im übrigen wird zur Begründung der Beschwerde und mit Bezug auf die Beweismittel auf die Stellungnahme verwiesen, die im Verfahren vor der Vorinstanz abgegeben worden ist.