Eventuell sei er provisorisch oder unter einem genau zu bezeichnenden Vorbehalt wiederzuwählen. In Bezug auf das Verfahren wird beantragt, der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen bzw. X sei im Sinne einer vorsorglichen Massnahme provisorisch weiterzubeschäftigen. Beantragt wurde ferner, die Beschwerde sei an die Eidgenössische Personalrekurskommission zur Behandlung weiterzuleiten und es sei ein rechtmässiges Verfahren, inklusive Beweisabnahme, durchzuführen. Gerügt wird, die Vorinstanz habe ihr Ermessen unrichtig ausgeübt und die angefochtene Verfügung verletze Bundesrecht. Zur Begründung wird im wesentlichen ausgeführt, die angefochtene Verfügung verstosse gegen Art.