Diese Aktivitäten hätten am 15. Juli 1994 zu einer strengen Ermahnung und am 30. November 1995 zu einer Disziplinarmassnahme (5 Tage Diensteinstellung mit Lohnentzug und Androhung der fristlosen Entlassung im Wiederholungsfall) geführt. Wie aus den Akten des mit Verfügung vom 30. November 1995 abgeschlossenen Disziplinarverfahrens hervorgehe, habe X während Monaten mit Hilfe der SBB-Infrastruktur die menschliche Würde, vor allem von Asylanten, Politikern, randständigen Gruppen und Juden aufs Schlimmste missachtet. Das sei eines Beamten der SBB nicht würdig. X habe zudem mit seinem Verhalten den SBB einen grossen ideellen Schaden zugefügt.