Zur Begründung der Nichtwiederwahl wurde ausgeführt, dass sich X verschiedene Dienstpflichtverletzungen habe zu Schulden kommen lassen, insbesondere rechtsextreme Aktivitäten, die eines Beamten unwürdig seien. Diese Aktivitäten hätten am 15. Juli 1994 zu einer strengen Ermahnung und am 30. November 1995 zu einer Disziplinarmassnahme (5 Tage Diensteinstellung mit Lohnentzug und Androhung der fristlosen Entlassung im Wiederholungsfall) geführt.