A. X stand während der Amtsdauer 1993-1996 als Betriebsdisponent der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) im Beamtenverhältnis. Am 30. August 1996 verfügte die zuständige Kreisdirektion der Schweizerischen Bundesbahnen, Hauptabteilung Betrieb (im folgenden: BA SBB), die Nichtwiederwahl von X für die Amtsdauer 1997-2000. Es wurde festgehalten, dass die Massnahme als Beendigung des Dienstverhältnisses aus eigenem Verschulden gelte. Zur Begründung der Nichtwiederwahl wurde ausgeführt, dass sich X verschiedene Dienstpflichtverletzungen habe zu Schulden kommen lassen, insbesondere rechtsextreme Aktivitäten, die eines Beamten unwürdig seien.