Je näher ein Amt zum Bereich der Leitungsaufgaben gehört und die öffentliche Verwaltung repräsentiert, desto höher sind die Anforderungen an das ausserdienstliche Verhalten, damit Glaubwürdigkeit und Funktionstüchtigkeit der Verwaltung nicht beeinträchtigt werden. Im Sinne dieser Grundsätze ist auch die Zugehörigkeit zu extremen politischen und anderen Vereinigungen zu beurteilen, auch wenn es bei einer bestimmten Vereinigung nicht um einen vom Bundesrat gemäss