Die Frage der Rechtmässigkeit einer allfälligen Auflösung des Dienstverhältnisses ist nicht im jetzigen Zeitpunkt, sondern erst in einem allfälligen Verfahren gegen die Auflösungsverfügung zu entscheiden. Da die geplanten Reorganisationsmassnahmen auf der Grundlage eines Bundesgesetzes realisiert werden sollen, wäre diese Regelung - gleich wie