David Gerber, Die Beendigung der Dienstverhältnisse in Bund und Kantonen, St. Gallen 1985, S. 129, Rz. 193 f.). c. Der Vorbehalt der Aufhebung des Amtes auf Grund der geplanten Umwandlung der bundeseigenen Rüstungsunternehmen, die bisher unselbständige öffentlichrechtliche Anstalten sind, in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften hat zur Folge, dass im Falle der Umwandlung der Rüstungsunternehmen die öffentlichrechtlichen Ämter dahinfallen und an ihrer Stelle privatrechtliche Arbeitsverhältnisse zu begründen sind.