Dementsprechend ist auch die Anfechtung im gleichen Umfang zuzulassen. c. Bei der X in der Wiederwahlverfügung in Aussicht gestellten Änderung des Dienstortes kann man sich fragen, ob nicht richtigerweise der Vorbehalt der Aufhebung des Amtes hätte gemacht werden müssen. Es mag durchaus sein, dass - wenn auch in sprachlich missglückter Form - mit dem Vorbehalt der Änderung des Dienstortes zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass auch die Änderung des Dienstortes, das heisst die Übertragung des Amtes von A nach B, zur Aufhebung des Amtes führen solle.