Die Verschiebung in die umgekehrte Richtung sei nie in Betracht gezogen worden. C. Das EMD beantragt die Abweisung der Beschwerde. Es sei geplant, die bundeseigenen Rüstungsunternehmen in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften umzuwandeln. Dies habe zur Folge, dass an die Stelle der öffentlichrechtlichen Ämter privatrechtliche Arbeitsverhältnisse treten würden. Ausserdem sei geplant, das Amt von X im Laufe der Amtsperiode 1997-2000 in A aufzuheben und nach B zu verlegen. Die Gründe, die zur