B. X erhebt mit Schreiben vom 19. Juli 1996 Beschwerde bei der Eidgenössischen Personalrekurskommission (PRK) mit den Anträgen, die ausgesprochenen Vorbehalte seien aufzuheben. Zur Begründung wird geltend gemacht, jene Mitarbeiter, die während langer Zeit für den Bund und nicht für den freien Markt tätig gewesen seien, seien weiterhin im öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zu beschäftigen. Diese Mitarbeiter hätten sich auf ein in wirtschaftlicher Hinsicht schmales Betätigungsfeld beschränkt und dies in der Meinung akzeptiert, dass das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis dies kompensiere, so dass dessen Wegfall X in starkem Ausmass betreffen würde.