1 Wiederwahl eines Beamten unter Vorbehalt. Zuständigkeit. Die Eidgenössische Personalrekurskommission ist unter anderem Rechtsmittelinstanz für Beschwerden gegen erstinstanzliche Verfügungen der Departemente betreffend die Wiederwahl von Beamten, soweit (letztinstanzlich) die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht offensteht (E. 1). Wiederwahlvorbehalt der Aufhebung des Amtes infolge Änderung der Rechtsform der Rüstungsunternehmen.