C. Entsprechend der angegebenen Rechtsmittelbelehrung lässt X diese Verfügung mit Beschwerde vom 8. Mai 1996 bei der Eidgenössischen Personalrekurskommission anfechten. Sie beantragt, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Gesuchssache betreffend Ermächtigung zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes an das EJPD zum Entscheid zu überweisen, eventuell sei ihr Gesuch um Ermächtigung zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes der freiburgischen Gemeinde G. zu bewilligen. D. Mit Verfügung vom 11. Juni 1996 zog das IGE Ziff. 3 seiner Verfügung vom 1. April 1996 in Wiedererwägung und hob diese ersatzlos auf.