Gesuch um Ermächtigung zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes. Art. 14 BtG. Begriff des öffentlichen Amtes. Eine Tätigkeit als nebenamtliche Gemeindeschreiberin ist als Nebenbeschäftigung einzustufen, wenn sie in einem öffentlichrechtlichen Beamtenverhältnis ausgeübt wird und die Entschädigung dafür einen vollen Teilzeitlohn beträgt.