1 - Grundsätzlich gilt in der Bundesverwaltung die gleitende Arbeitszeit. Dieses System verlangt eine korrekte Handhabung der Zeiterfassungskarte und beruht auf einem Vertrauensverhältnis. Die Missbräuche im Rahmen der Zeiterfassung stellen im vorliegenden Fall eine schwere Dienstpflichtverletzung dar (E. 5-6).