Den fachlichen Bewertungen seit Eröffnung des Beschwerdeverfahrens steht zudem die Errichtung des Lügengebäudes im Zusammenhang mit der Schalterkassenabrechnung der Lehrtochter und die versuchte Zeugenbeeinflussung gegenüber. Dieses Verhalten, welches das Vertrauen in die charakterliche Integrität des Beschwerdeführers vollends erschüttern musste, wiegt schwerer als die gute Beurteilung der fachlichen Leistungen. cc. Das dem Beschwerdeführer vorzuwerfende Verhalten beschränkt sich nicht auf einen Einzelfall, sondern umfasst eine Vielzahl von Vorkommnissen. Der Beschwerdeführer hat dabei selbstherrlich und weitgehend im eigenen Interesse gehandelt.