Anderseits übt er als Amtsleiter in der Organisation der KPD eine Funktion aus, die sich durch eine besondere Vertrauensposition kennnzeichnet. Der Beschwerdeführer vermag gegenüber dem Personal des Postamtes, namentlich aufgrund seines Verhaltens im Zusammenhang mit der Schalterkassenabrechnung der Lehrtochter sowie seines belästigenden Verhaltens gegenüber den Mitarbeiterinnen, die ihm zukommende Vorgesetztenfunktion nicht mehr in glaubhafter Weise auszuüben. Durch die festgestellten zahlreichen Dienstpflichtverletzungen ist aber auch die unerlässliche Vertrauensgrundlage zur KPD zerstört worden. Das Verhalten des Beschwerdeführers im Verfahren vor der PRK hat das noch bekräftigt.