Das Vorgehen bei der Ausrichtung der Prämien für besondere Leistungen lässt den Beschwerdeführer zumindest in einem merkwürdigen Licht erscheinen. Andere Verhaltensweisen wie etwa die Nichteinholung der erforderlichen Bewilligung für die Ausübung eines öffentlichen Amtes, das Vorgehen im Zusammenhang mit dem Schlüsselverlust oder die unrichtige Überzeitabrechnung erscheinen für sich allein von geringerem Gewicht. Ob bereits eine einzelne dieser Dienstpflichtverletzungen die angeordnete Disziplinarmassnahme zu rechtfertigen vermöchte, braucht hier nicht geprüft zu werden.