9 Fr. 51 800.- geändert. Er habe die Abrechnung von Dienst 4 wieder um diesen Betrag korrigiert, nachdem er am folgenden Tag in seiner Hauptkasse einen Überschuss von Fr. 1000.- festgestellt habe. d. Es ergibt sich bei dieser Sachlage, dass der Beschwerdeführer den in seiner Kassenbilanz eingetragenen Ablieferungsbetrag von Dienst 4 eigenmächtig herabgesetzt hat, obwohl der Ablieferungsbetrag der Kassenabrechnung entsprochen hatte. Diesen Betrag hatte der Beschwerdeführer entgegengenommen, ohne dass er ihn im Beisein der abliefernden Lehrtochter kontrolliert und quittiert hätte.