Im Verfahren vor der PRK wurden am 6. September 1995 sowie am 25. September 1995 Zeugeneinvernahmen zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigung von Mitarbeiterinnen beziehungsweise der Manipulation bei den Kassenabrechnungen durchgeführt. Desgleichen fand am 6. September 1995 eine Instruktionsverhandlung statt, welche die Vorwürfe betreffend die sexuelle Belästigung und die Kassenführung zum Gegenstand hatte. Der Beschwerdeführer und die Generaldirektion PTT erhielten Gelegenheit, schriftlich zum Beweisergebnis Stellung zu nehmen. Aus den Erwägungen: