Im Oktober 1993 habe er zwei Mitarbeiterinnen gebeten, ihm vom Betrag von jeweils Fr. 500.- für gute Leistungen je Fr. 200.- zurückzugeben, um damit den durch eine Werbeveranstaltung erlittenen Verlust zu reduzieren. Er habe weiter verschiedene Überzeiten für Tätigkeiten notiert, die er in Tat und Wahrheit während der ordentlichen Arbeitszeit ausgeführt habe. Zwar habe er gesamthaft nicht mehr als die effektiv geleistete Arbeitszeit aufgeschrieben, er habe aber wiederholt gegen die Vorschriften und Weisungen über die korrekte Erfassung der Arbeitszeit verstossen. X sei nebenamtlich als Kassier